Krankenkassen
In Deutschland gibt es eine Pflicht zur Krankenversicherung. Dabei mit eingeschlossen ist die Pflegeversicherung. Der Versicherte hat die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
Die private Krankenversicherung
Hier können sich alle Freiberufler und Selbstständigen versichern lassen, auch Beamte und Besserverdienende zählen zum Klientel. Die Einkommensgrenze beträgt pro Jahr 45.000 Euro (gilt für 2010). Das bedeutet, der Versicherungswillige muss in den letzten drei Jahren vor Antragstellung ein Mindesteinkommen von 45.000 Euro pro Jahr erzielt haben. Ist das nicht der Fall, muss er in die gesetzliche Kasse gehen (Ausnahme: Freiberufler und Selbstständige). Für die Aufnahme in der privaten Krankenversicherung ist eine Gesundheitsprüfung abzulegen, anhand derer entschieden wird, ob der Antragsteller in Frage kommt. Chronisch Kranke werden von einer Aufnahme ausgeschlossen. Mit diesen Maßnahmen soll verhindert werden, dass die Kosten für die Versicherung unnötig in die Höhe schnellen, was sich wiederum durch steigende Beiträge für alle Mitglieder bemerkbar machen würde.
Die gesetzliche Krankenversicherung
Hier sind grundsätzlich alle Menschen versichert, die nicht Mitglied einer privaten Krankenkasse sind. Als monatlicher Beitrag ist der Einheitssatz von 14,9 Prozent des Bruttoeinkommens zu zahlen. Ebenso sieht es bei Freiberuflern und Selbstständigen aus. Sie können sich in der gesetzlichen Krankenkasse als freiwillig gesetzlich Versicherter aufnehmen lassen. Sie zahlen dann einen einkommensabhängigen Beitrag, wobei bis zu einer bestimmten Grenze des monatlichen Einkommens ein Mindestbeitrag zu entrichten ist.
Die Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ist ähnlich der im Basistarif der privaten Anbieter. Darüber hinaus können bei der privaten Krankenkasse zusätzliche Leistungen gebucht werden, die allerdings auch die Beiträge in die Höhe schnellen lassen. So entsteht eine individuelle Absicherung, mit zum Beispiel Chefarztbehandlung oder Aufkommen für homöopathische Behandlungen. Diese Leistungen können auch von einem gesetzlich Versicherten in Anspruch genommen werden, vorausgesetzt, er hat eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bieten solche Zusatzversicherungen an, wobei ein Vergleich zu anderen Anbietern durchaus anzuraten ist.
Ein berühmter Zahnarzt sagte einmal, dass die Zähne, die der Mensch besitzt, nicht für eine Lebensdauer von 80 oder mehr Jahren vorgesehen waren. Zu Urzeiten kamen die Menschen sicherlich gut mit ihren Zähnen aus, da sie selbst nur 20 oder 30 Jahre alt wurden. Doch heute muss einiges in den Erhalt der Zähne investiert werden. Der Zahnarzt Essen bietet hier eine große Unterstützung. Wer regelmäßig zu den Untersuchungen geht und schon kleinste Schäden behandeln lässt, kann sich lange Zeit über ein intaktes Gebiss freuen.